Gesundheit

Lieferengpass bei EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG.: Darum ist das Medikament aktuell nicht lieferbar

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG..

Details zum Lieferengpass beim Medikament EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG.

Aktuell ist die Lieferengpassmeldung für das Medikament, vertrieben von Esteve Pharmaceuticals GmbH, im Zeitraum vom 14.05.2024 bis zum 30.06.2024 gültig. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb delikat, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall muss beachtet werden: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Abverkäufe".

EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG.: Die Details zum Medikament

EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Rifampicin-Natrium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Nicht näher bezeichnete Tuberkulose der Atmungsorgane ohne Angabe einer bakteriologischen, molekularbiologischen oder histologischen Sicherung

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat ist ein Tuberkulosemittel aus der Gruppe der Ansamycin-Antibiotika.
  • Es wird angewendet zur Behandlung aller Formen der Tuberkulose.
  • Es wird mit anderen geeigneten Tuberkulosemitteln kombiniert verabreicht.
  • Die allgemein anerkannten Richtlinien zum angemessenen Gebrauch von antimikrobiellen und speziell antimykobakteriellen Wirkstoffen bei der Behandlung mykobakterieller Infektionen sind zu beachten.
MedikamentEREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG.
HerstellerRiemser Pharma GmbH
PZN09505109
WirkstoffRifampicin-Natrium
Gültigkeitszeitraum14.05.2024 bis 30.06.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

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Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall EREMFAT I.V. 600 MG PULVER Z.HERST.E.INFUSIONSLSG. ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Wir werden sehen, wie sich die Umsetzung der neuen Regelungen auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 24.05.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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