Gesundheit

Lieferengpass bei XELJANZ® 5 MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch XELJANZ® 5 MG ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei XELJANZ® 5 MG

Für das Medikament vom Hersteller Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 23.10.2023 bis zum 15.11.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für XELJANZ® 5 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Olumiant 2 mg Filmtabletten - OP98 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für XELJANZ® 5 MG sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

XELJANZ® 5 MG: Die Details zum Krebs-Medikament

Bei Xeljanz® 5 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Tofacitinibcitrat von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. XELJANZ® 5 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
  • Ebene 2 - Immunsuppressiva
  • Ebene 3 - Immunsuppressiva
  • Ebene 4 - Selektive Immunsuppressiva

Xeljanz® 5 mg gehört zur Gruppe L, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung von Krebs. Substanzen dieser ATC-Gruppe sind antineoplastische oder immunmodulatorische Mittel. Das beinhaltet Medikamente zur Behandlung von Krebs und onkologische Erkrankungen sowie solche, die das Immunsystem beeinflussen oder modulieren können. Die ATC-Gruppe L enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen zur Behandlung schwerer Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:

  • Chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
  • Psoriasis-Arthropathie
  • Colitis ulcerosa, nicht näher bezeichnet
  • Rheumatisches Fieber ohne Angabe einer Herzbeteiligung

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentXELJANZ® 5 MG
HerstellerPfizer Europe MA EEIG
PZN13577882
WirkstoffTofacitinibcitrat
Gültigkeitszeitraum23.10.2023 bis 15.11.2023
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatOlumiant 2 mg Filmtabletten - OP98
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Ob es im Fall XELJANZ® 5 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 25.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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