Gesundheit

Lieferengpass bei ZONISAMID GLENMARK 100 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Axel Bueckert

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Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch ZONISAMID GLENMARK 100 MG ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ZONISAMID GLENMARK 100 MG

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von Glenmark Arzneimittel GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 11.10.2023 bis zum 29.03.2024 aufrechterhalten. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ZONISAMID GLENMARK 100 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Bevor Sie Produkte kaufen, holen Sie sich bitte die Meinung qualifizierter Fachkräfte ein.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

ZONISAMID GLENMARK 100 MG: Die Details zum Arzneimittel

Bei ZONISAMID GLENMARK 100 MG handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Zonisamid von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat enthält den Wirkstoff Zonisamid und wird als Antiepileptikum eingesetzt.
  • Das Arzneimittel wird zur Behandlung von epileptischen Anfällen angewendet, die einen Teil des Gehirns betreffen (fokale Anfälle) und denen unter Umständen auch noch ein Anfall folgt, der das gesamte Gehirn betrifft (sekundäre Generalisierung).
  • Es kann angewendet werden:
    • als alleinige Therapie zur Behandlung von epileptischen Anfällen bei Erwachsenen,
    • in Kombination mit anderen Antiepileptika zur Behandlung von epileptischen Anfällen bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 6 Jahren.
MedikamentZONISAMID GLENMARK 100 MG
HerstellerGlenmark Arzneimittel GmbH
PZN11127749
WirkstoffZonisamid
Gültigkeitszeitraum11.10.2023 bis 29.03.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

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Lieferengpässe in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall ZONISAMID GLENMARK 100 MG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Die Folgen der neuen Regelungen für das Problem werden nun aufmerksam verfolgt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 26.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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