Lieferengpass bei PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
24.10.2023 10.08
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200.
Ursachen für Lieferprobleme bei PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200
Für das Medikament vom Pharmazeuten AstraZeneca GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 15.09.2023 bis zum 20.11.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200 wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotz allem kann es sinnvoll sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Für PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200 sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Endfreigabe" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts
Pulmicort® Turbohaler 400 µg 200 ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Budesonid von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200 lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Respirationstrakt
- Ebene 2 - Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
- Ebene 3 - Andere inhalative Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
- Ebene 4 - Glucocorticoide
Pulmicort® Turbohaler 400 µg 200 gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200 |
---|---|
Hersteller | AstraZeneca GmbH |
PZN | 07727484 |
Wirkstoff | Budesonid |
Gültigkeitszeitraum | 15.09.2023 bis 20.11.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Endfreigabe |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall PULMICORT® TURBOHALER 400 ΜG 200 unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 06.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de