Lieferengpass bei PARTUSISTEN INTRAPARTAL: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?
07.08.2023 10.09
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für PARTUSISTEN INTRAPARTAL.
Ursachen für Lieferprobleme bei PARTUSISTEN INTRAPARTAL
Für das Medikament vom Pharmazeuten HIKMA Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 27.07.2023 bis zum 25.08.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für PARTUSISTEN INTRAPARTAL wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für PARTUSISTEN INTRAPARTAL sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme bei der Chargenprüfung" angegeben wird.
PARTUSISTEN INTRAPARTAL: Die Details zum Medikament für das Urogenitalsystem
Partusisten Intrapartal ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Fenoterolhydrobromid von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. PARTUSISTEN INTRAPARTAL lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Urogenitalsystem und Sexualhormone
- Ebene 2 - Andere Gynäkologika
- Ebene 3 - Andere Gynäkologika
- Ebene 4 - Sympathomimetika, Wehen hemmend
Partusisten Intrapartal gehört zur Gruppe G, ist also demnach ein Medikament für das Urogenitalsystem. Innerhalb der Gruppe gibt es verschiedene Unterklassen, die sich auf spezifische Arten von Medikamenten zur Behandlung von Erkrankungen des Urogenitalsystems und zur Regulierung von Hormonen und Geschlechtsfunktionen beziehen. Dazu gehören unter anderem Hormone und Arzneimittel zur Behandlung von Impotenz.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige abnorme Wehentätigkeit
- Azidose
- Intrauterine Hypoxie, nicht näher bezeichnet
- Geburtshindernis, nicht näher bezeichnet
- Hypertone, unkoordinierte und anhaltende Uteruskontraktionen
- Komplikationen bei Wehen und Entbindung durch Nabelschnurvorfall
- Verletzung des Uterus
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | PARTUSISTEN INTRAPARTAL |
---|---|
Hersteller | HIKMA Farmaceutica (Portugal), S.A. |
PZN | 02792755 |
Wirkstoff | Fenoterolhydrobromid |
Gültigkeitszeitraum | 27.07.2023 bis 25.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme bei der Chargenprüfung |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Ob es im Fall PARTUSISTEN INTRAPARTAL beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 26.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de