Lieferengpass bei CEFACLOR STADA® 500 MG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
24.12.2023 10.45
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch CEFACLOR STADA® 500 MG ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei CEFACLOR STADA® 500 MG
Für das Medikament des Herstellers STADAPHARM GmbH erstreckt sich die Lieferengpassmeldung vorerst bis zum 28.12.2023. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFACLOR STADA® 500 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.
Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
CEFACLOR STADA® 500 MG: Die Details zum Medikament
Bei Cefaclor STADA® 500 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefaclor-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:
- Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der unteren Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Akute Rhinopharyngitis [Erkältungsschnupfen]
- Akute Tonsillitis, nicht näher bezeichnet
- Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Akute Pharyngitis, nicht näher bezeichnet
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | CEFACLOR STADA® 500 MG |
---|---|
Hersteller | STADAPHARM, Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
PZN | 07273534 |
Wirkstoff | Cefaclor-Monohydrat |
Gültigkeitszeitraum | 20.07.2023 bis 28.12.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall CEFACLOR STADA® 500 MG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
+++ Redaktioneller Hinweis: Unsere Meldungen zu den Lieferengpässen werden von unseren Redakteuren produziert und regelmäßig mit neuen Recherchen angereichert. Die damit verbundenen aktuellen Daten im Artikel werden dabei durch uns vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingepflegt, was automatisiert geschieht, um möglichst aktuelle Angaben machen zu können (zuletzt am 20.12.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de