Gesundheit

Lieferengpass bei LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN: Darum ist das Medikament jetzt auch nicht lieferbar

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferprobleme bei LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Glenmark Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 01.12.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Hohe Nachfrage und gleichzeitig Kapazitätsengpässe".

LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Bei LACOSAMID Glenmark 150 mg Filmtabletten handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Lacosamid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Antiepileptika
  • Ebene 3 - Antiepileptika
  • Ebene 4 - Andere Antiepileptika

LACOSAMID Glenmark 150 mg Filmtabletten gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentLACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN
HerstellerGlenmark Pharmaceuticals s.r.o.
PZN17534852
WirkstoffLacosamid
Gültigkeitszeitraum24.07.2023 bis 01.12.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall LACOSAMID GLENMARK 150 MG FILMTABLETTEN aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe reagieren müssen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 03.08.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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