Gesundheit

Lieferengpass bei CORVATON® FORTE 4 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Arzneimittels

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CORVATON® FORTE 4 MG.

Lieferengpass beim Medikament CORVATON® FORTE 4 MG: "Probleme in der Herstellung"

Für das Medikament vom Hersteller Cheplapharm Arzneimittel GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 09.02.2023 bis zum 27.12.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CORVATON® FORTE 4 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Trotzdem könnte es sich als nützlich erweisen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird.

CORVATON® FORTE 4 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament

Bei Corvaton® forte 4 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Molsidomin von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. CORVATON® FORTE 4 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
  • Ebene 2 - Herztherapie
  • Ebene 3 - Bei Herzerkrankungen eingesetzte Vasodilatatoren
  • Ebene 4 - Andere bei Herzerkrankungen eingesetzte Vasodilatatoren

Corvaton® forte 4 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:

  • Instabile Angina pectoris
  • Angina pectoris, nicht näher bezeichnet

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentCORVATON® FORTE 4 MG
HerstellerCheplapharm Arzneimittel GmbH
PZN08705349
WirkstoffMolsidomin
Gültigkeitszeitraum09.02.2023 bis 27.12.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProbleme in der Herstellung

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall CORVATON® FORTE 4 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Köpfchen auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 04.08.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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