Gesundheit

Lieferengpass bei SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N: Darum ist das Medikament jetzt auch knapp

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / vette91

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Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N.

Lieferprobleme beim Medikament SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen ratiopharm GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 19.07.2023 bis zum 18.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Für SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts

Bei Salbutamol-ratiopharm® N handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine amtliche Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen
  • Ebene 3 - Inhalative Sympathomimetika
  • Ebene 4 - Selektive Beta2-Adrenozeptoragonisten

Salbutamol-ratiopharm® N gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitsbildern verschrieben:

  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege
  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentSALBUTAMOL-RATIOPHARM® N
Herstellerratiopharm GmbH
PZN01448777
WirkstoffSalbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum19.07.2023 bis 18.09.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall SALBUTAMOL-RATIOPHARM® N aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 21.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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