Gesundheit

Lieferengpass bei SIMVA-ARISTO® 10 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Jürgen Fälchle

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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für SIMVA-ARISTO® 10 MG.

Lieferprobleme beim Medikament SIMVA-ARISTO® 10 MG: "Änderung des Herstellverfahrens"

Für das Medikament vom Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 29.12.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SIMVA-ARISTO® 10 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Änderung des Herstellverfahrens" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

SIMVA-ARISTO® 10 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament

Bei Simva-Aristo® 10 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Simvastatin von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer beschreiben. Das ATC ist eine internationale Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. SIMVA-ARISTO® 10 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
  • Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
  • Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
  • Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer

Simva-Aristo® 10 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheiten verschrieben:

  • Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
  • Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet
  • Hyperlipidämie, nicht näher bezeichnet
  • Gemischte Hyperlipidämie
  • Reine Hypercholesterinämie

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentSIMVA-ARISTO® 10 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN09900685
WirkstoffSimvastatin
Gültigkeitszeitraum26.06.2023 bis 29.12.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassÄnderung des Herstellverfahrens

Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall SIMVA-ARISTO® 10 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 03.11.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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