Lieferengpass bei SIMVA-ARISTO® 40 MG: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
21.07.2023 10.09
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für SIMVA-ARISTO® 40 MG.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament SIMVA-ARISTO® 40 MG: "Änderung des Herstellverfahrens"
Für das Medikament vom Pharmazeuten Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 06.09.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SIMVA-ARISTO® 40 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Änderung des Herstellverfahrens" angegeben wird.
SIMVA-ARISTO® 40 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament
Simva-Aristo® 40 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Simvastatin von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer beschrieben werden, indem man das internationale Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. SIMVA-ARISTO® 40 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
- Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
- Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
- Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer
Simva-Aristo® 40 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Reine Hypercholesterinämie
- Hyperlipidämie, nicht näher bezeichnet
- Atherosklerotische Herzkrankheit: Nicht näher bezeichnet
- Gemischte Hyperlipidämie
- Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus: Ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | SIMVA-ARISTO® 40 MG |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 09900751 |
Wirkstoff | Simvastatin |
Gültigkeitszeitraum | 26.06.2023 bis 06.09.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Änderung des Herstellverfahrens |
Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall SIMVA-ARISTO® 40 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 30.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de