Lieferengpass bei RAPAMUNE® 2 MG: Darum ist das Medikament jetzt auch knapp
21.07.2023 10.08
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch RAPAMUNE® 2 MG.
Ursachen für Lieferprobleme bei RAPAMUNE® 2 MG
Für das Medikament vom Hersteller Pfizer Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 10.07.2023 bis zum 11.08.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Als Alternativpräparat für RAPAMUNE® 2 MG wird jedoch vom Bundesinstitut Rapamune 1 mg überzogene Tabletten - OP100 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für RAPAMUNE® 2 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.
RAPAMUNE® 2 MG: Die Details zum Krebs-Medikament
Bei Rapamune® 2 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Sirolimus von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer zugeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. RAPAMUNE® 2 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antineoplastische und immunmodulierende Mittel
- Ebene 2 - Immunsuppressiva
- Ebene 3 - Immunsuppressiva
- Ebene 4 - Selektive Immunsuppressiva
Rapamune® 2 mg gehört zur Gruppe L, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung von Krebs. Substanzen dieser ATC-Gruppe sind antineoplastische oder immunmodulatorische Mittel. Das beinhaltet Medikamente zur Behandlung von Krebs und onkologische Erkrankungen sowie solche, die das Immunsystem beeinflussen oder modulieren können. Die ATC-Gruppe L enthält eine Vielzahl von Wirkstoffen zur Behandlung schwerer Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Bindegewebe und andere Weichteilgewebe
- Sonstige und nicht näher bezeichnete Funktionsstörung, Versagen und Abstoßung eines Nierentransplantates
Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht
Medikament | RAPAMUNE® 2 MG |
---|---|
Hersteller | Pfizer Europe MA EEIG |
PZN | 02701439 |
Wirkstoff | Sirolimus |
Gültigkeitszeitraum | 10.07.2023 bis 11.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | Rapamune 1 mg überzogene Tabletten - OP100 |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall RAPAMUNE® 2 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 07.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de