Gesundheit

Lieferengpass bei ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Jürgen Fälchle

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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG ist aktuell betroffen.

Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG

Für das Medikament vom Hersteller Viatris Healthcare GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 30.06.2023 bis zum 15.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG wird jedoch vom Bundesinstitut Allergodil akut Duo vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts

Bei Allergodil® Kombipackung handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Azelastinhydrochlorid von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Respirationstrakt
  • Ebene 2 - Rhinologika
  • Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
  • Ebene 4 - Antiallergika, exkl. Corticosteroide

Allergodil® Kombipackung gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Akute allergische Konjunktivitis
  • Sonstige Konjunktivitis

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel ist ein Antiallergikum/Antihistaminikum und enthält den Wirkstoff Azelastinhydrochlorid..
  • Die Kombipackung wird angewendet zur symptomatischen Behandlung von ganzjähriger oder saisonaler allergischer Rhinokonjunktivitis (z. B. Heuschnupfen in Kombination mit allergischer Bindehautentzündung) bei Patienten > 12 Jahren.

Lieferengpass und Ursachen in der Übersicht

MedikamentALLERGODIL® KOMBIPACKUNG
HerstellerViatris Healthcare GmbH
PZN01038246
WirkstoffAzelastinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum30.06.2023 bis 15.08.2023
relevant im Krankenhausnein
AlternativpräparatAllergodil akut Duo
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Da der Engpass im Fall ALLERGODIL® KOMBIPACKUNG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 10.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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