Gesundheit

Lieferengpass bei NOVALGIN® 1 G-: Wie lange wird die Knappheit anhalten?

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Jürgen Fälchle

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für NOVALGIN® 1 G-.

Lieferschwierigkeiten beim Medikament NOVALGIN® 1 G-: "Erhöhte Nachfrage"

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von A. Nattermann & Cie GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 28.07.2023 bis zum 07.03.2024 aufrechterhalten. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für NOVALGIN® 1 G- wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Produkte sollten erst nach fachkundiger Beratung erworben werden.

Eine Schlüsselentwicklung hat wesentlich dazu beigetragen, die Problematik von Lieferengpässen zu verschärfen. Auf der einen Seite haben Rabattverträge, die zwischen den Krankenkassen und Pharmaunternehmen geschlossen wurden, zu Preissenkungen bei Arzneimitteln geführt, insbesondere bei Generika (wirkstoffgleiche Kopien). Dies ist vorteilhaft für die Patienten, hat jedoch zur Folge, dass Pharmaunternehmen, die ihre Medikamente in Deutschland vertreiben, bestrebt sind, die Wirkstoffe zu günstigsten Konditionen zu beschaffen, was oft in China oder Indien geschieht. Für NOVALGIN® 1 G- teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

NOVALGIN® 1 G-: Die Details zum Arzneimittel

Bei Novalgin® 1 g- handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Metamizol-Natrium-Monohydrat von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Fieber, nicht näher bezeichnet
  • Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz
  • Sonstiger chronischer Schmerz
  • Akuter Schmerz
  • Sonstige und nicht näher bezeichnete Bauchschmerzen

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat enthält den Wirkstoff Metamizol und ist ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel aus der Gruppe der Pyrazolone.
  • Es wird angewendet gegen:
    • akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen
    • krampfartige Leibschmerzen (Koliken)
    • Schmerzen bei Krebsleiden
    • sonstige akute oder chronische starke Schmerzen, soweit eine andere Behandlung nicht infrage kommt
    • hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht
  • Die Injektionslösung ist nur anzuwenden, wenn eine Behandlung mit anderen Darreichungsformen (Tabletten, Lösung zum Einnehmen oder Zäpfchen) nicht infrage kommt.
MedikamentNOVALGIN® 1 G-
HerstellerA. Nattermann & Cie. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
PZN00731465
WirkstoffMetamizol-Natrium-Monohydrat
Gültigkeitszeitraum28.07.2023 bis 07.03.2024
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Ob es im Fall NOVALGIN® 1 G- beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung.
Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt zu beobachten, welchen Einfluss die Umsetzung der neuen Vorschriften auf das Problem haben wird.

Alles rund um das Thema Medikamentenengpässe lesen Sie hier und hier auf news.de.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es täglich (zuletzt am 05.02.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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