Gesundheit

Lieferengpass bei ROSUHEXAL® 40 MG: Wie steht es um die Verfügbarkeit des Medikaments?

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ROSUHEXAL® 40 MG ist aktuell betroffen.

Lieferengpass beim Medikament ROSUHEXAL® 40 MG: "Erhöhte Nachfrage"

Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 05.05.2023 bis zum 13.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für ROSUHEXAL® 40 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.

Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ROSUHEXAL® 40 MG: Die Details zum Herz-Kreislauf-Medikament

Bei RosuHEXAL® 40 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Rosuvastatin-Hemicalcium von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. ROSUHEXAL® 40 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Kardiovaskuläres System
  • Ebene 2 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen
  • Ebene 3 - Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen, rein
  • Ebene 4 - HMG-CoA-Reduktasehemmer

RosuHEXAL® 40 mg gehört zur Gruppe C, ist also demnach ein Kreislauf- Medikament. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf Medikamente für das Herz und das Kreislaufsystem. Sie enthält Arzneimittel zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Angina pectoris und Herzinsuffizienz sowie eine Vielzahl von weiteren Arzneimitteln, die zur Prävention und Behandlung von Herzerkrankungen eingesetzt werden.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Reine Hypercholesterinämie
  • Herz-Kreislauf-Krankheit, nicht näher bezeichnet
  • Gemischte Hyperlipidämie

Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentROSUHEXAL® 40 MG
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN13569724
WirkstoffRosuvastatin-Hemicalcium
Gültigkeitszeitraum05.05.2023 bis 13.10.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassErhöhte Nachfrage

Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Da der Engpass im Fall ROSUHEXAL® 40 MG möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 21.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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