Lieferengpass bei L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
21.07.2023 10.05
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG ist aktuell betroffen.
Ursachen für Lieferprobleme bei L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG
Für das Medikament vom Pharmazeuten Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.05.2023 bis zum 11.08.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG: Die Details zum Hormon-Medikament
Bei L-Thyrox® HEXAL® 150 µg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Levothyroxin-Natrium von Bedeutung ist.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline
- Ebene 2 - Schilddrüsentherapie
- Ebene 3 - Schilddrüsenpräparate
- Ebene 4 - Schilddrüsenhormone
L-Thyrox® HEXAL® 150 µg gehört zur Gruppe H, ist also demnach ein Hormon-Medikament. Die ATC-Gruppe H umfasst Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen, einschließlich Hormonen und Hormon-bezogenen Medikamenten. Diese Gruppe ist unterteilt in verschiedene Untergruppen, darunter Hormone der Hypophyse und des Hypothalamus, Kortikosteroide, Dermatika und inhalative Kortikosteroide, Schilddrüsenhormone und Antithyreoida, Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen, Immunsuppressiva und andere Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung der Schilddrüse
- Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Störungen
- Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen
- Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 00811804 |
Wirkstoff | Levothyroxin-Natrium |
Gültigkeitszeitraum | 03.05.2023 bis 11.08.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Lieferprobleme in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Es ist unklar, ob im Fall L-THYROX® HEXAL® 150 ΜG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 14.07.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de