Lieferengpass bei L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
06.07.2023 10.06
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG.
Mögliche Ursachen für Lieferprobleme bei L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.05.2023 bis zum 27.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. In jedem Fall kann es aber von Nutzen sein, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG: Die Details zum Hormon-Medikament
Bei L-Thyrox® HEXAL® 175 µg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Levothyroxin-Natrium von Bedeutung ist.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer beschreiben. Das ATC ist eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei die erste Ebene aktuell 15 Hauptgruppen umfasst, die sich nach dem Organ oder System richten, auf das der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline
- Ebene 2 - Schilddrüsentherapie
- Ebene 3 - Schilddrüsenpräparate
- Ebene 4 - Schilddrüsenhormone
L-Thyrox® HEXAL® 175 µg gehört zur Gruppe H, ist also demnach ein Hormon-Medikament. Die ATC-Gruppe H umfasst Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen, einschließlich Hormonen und Hormon-bezogenen Medikamenten. Diese Gruppe ist unterteilt in verschiedene Untergruppen, darunter Hormone der Hypophyse und des Hypothalamus, Kortikosteroide, Dermatika und inhalative Kortikosteroide, Schilddrüsenhormone und Antithyreoida, Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen, Immunsuppressiva und andere Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
- Bösartige Neubildung der Schilddrüse
- Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen
- Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 00811810 |
Wirkstoff | Levothyroxin-Natrium |
Gültigkeitszeitraum | 03.05.2023 bis 27.07.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Es ist unklar, ob im Fall L-THYROX® HEXAL® 175 ΜG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de