Lieferengpass bei L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
06.07.2023 10.06
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG ist aktuell betroffen.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG: Das sind die Details
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.05.2023 bis zum 27.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Dennoch kann es sich lohnen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG: Die Details zum Hormon-Medikament
L-Thyrox® HEXAL® 200 µg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Levothyroxin-Natrium von Bedeutung.
Das Medikament kann genauer eigeordnet werden, indem man das amtliche Klassifikationssystem für Arzneistoffe, das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC), verwendet. Das ATC unterteilt die Arzneistoffe in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, was einen Hinweis darauf gibt, welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich beeinflusst. L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Systemische Hormonpräparate, exkl. Sexualhormone und Insuline
- Ebene 2 - Schilddrüsentherapie
- Ebene 3 - Schilddrüsenpräparate
- Ebene 4 - Schilddrüsenhormone
L-Thyrox® HEXAL® 200 µg gehört zur Gruppe H, ist also demnach ein Hormon-Medikament. Die ATC-Gruppe H umfasst Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen, einschließlich Hormonen und Hormon-bezogenen Medikamenten. Diese Gruppe ist unterteilt in verschiedene Untergruppen, darunter Hormone der Hypophyse und des Hypothalamus, Kortikosteroide, Dermatika und inhalative Kortikosteroide, Schilddrüsenhormone und Antithyreoida, Arzneimittel zur Behandlung von Knochenerkrankungen, Immunsuppressiva und andere Arzneimittel zur Behandlung von endokrinen Erkrankungen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Krankheitszuständen verschrieben:
- Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
- Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen
- Bösartige Neubildung der Schilddrüse
- Hypothyreose, nicht näher bezeichnet
- Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Störungen
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 00811833 |
Wirkstoff | Levothyroxin-Natrium |
Gültigkeitszeitraum | 03.05.2023 bis 27.07.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?
Eine Verlängerung des Geltungszeitraums im Fall L-THYROX® HEXAL® 200 ΜG ist derzeit nicht ausgeschlossen, da der Engpass weiterhin besteht.
Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 20.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de