Gesundheit

Lieferengpass bei SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG: Darum ist das Medikament aktuell knapp

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: AdobeStock_Africa Studio

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Das gilt aktuell auch für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG.

Details zum Lieferengpass beim Medikament SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG

Die Information zum Lieferengpass für das Medikament der Firma Dermapharm AG (D) hat aktuell eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 17.11.2023. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Falls Sie das Medikament dringend benötigen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit Ihrem Apotheker nach einer Lösung zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Es ist strikt davon abzuraten, im Ausland nach Alternativen zu suchen.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Für SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.

SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG: Die Details zum Arzneimittel

SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Betamethasonvalerat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Psoriasis vulgaris
  • Pruritus, nicht näher bezeichnet
  • Allergische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • Dermatitis, nicht näher bezeichnet
  • Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Arzneimittel enthält Betamethasonvalerat, ein Glukokortikoid (Hormon der Nebennierenrinde). Bei Betamethasonvalerat handelt es sich um ein synthetisches Glukokortikoid, das entsprechend dem natürlich vorkommenden Nebennierenrindenhormon Cortisol bei lokaler Anwendung (Anwendung auf der Haut) eine antiphlogistische (entzündungshemmende) Wirkung zeigt.
  • Das Präparat wird angewendet zur Behandlung der Psoriasis der Kopfhaut und weiterer nichtinfektiöser entzündlicher, allergischer oder juckender Kopfhauterkrankungen, bei denen die symptomatische Anwendung von stark wirksamen Kortikoiden angezeigt ist.
MedikamentSODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG
HerstellerDermapharm Aktiengesellschaft
PZN02051326
WirkstoffBetamethasonvalerat (Ph.Eur.)
Gültigkeitszeitraum08.11.2024 bis 29.12.2024
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Arzneimittel-Knappheit in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall SODERM® CRINALE 1,22 MG/G LÖSUNG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Für Personen, die auf Langzeitmedikation angewiesen sind, ist es entscheidend, frühzeitig nach Ersatzmöglichkeiten zu suchen. Hierbei ist es von großer Bedeutung, das Rezept rechtzeitig in der Arztpraxis abzuholen und in der Apotheke vorzulegen, solange die aktuelle Medikation noch ausreicht. Auf diese Weise bleibt der Apotheke genügend Zeit, um das benötigte Medikament zu beschaffen. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Medikamente nicht in übermäßigen Mengen zu horten, da dies die Engpässe noch verschärfen kann.
Schon seit einer Weile wird versucht, die Problematik der Arzneimittellieferengpässe einzuschränken. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 15.11.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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