Lieferengpass bei DEXAFLUID 1 MG/ML: Wie lange wird das Medikament nicht lieferbar sein?
06.10.2023 10.05
Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch DEXAFLUID 1 MG/ML.
Ursachen für Lieferprobleme bei DEXAFLUID 1 MG/ML
Für das Medikament vom Pharmazeuten mibe GmbH Arzneimittel ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 14.06.2023 bis zum 31.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für DEXAFLUID 1 MG/ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Von der Suche nach Alternativen im Ausland ist absolut abzuraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit.
DEXAFLUID 1 MG/ML: Die Details zum Medikament zur Behandlung der Sinnesorgane
Bei Dexafluid 1 mg/ml handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die amtliche Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. DEXAFLUID 1 MG/ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Sinnesorgane
- Ebene 2 - Ophthalmika
- Ebene 3 - Antiphlogistika
- Ebene 4 - Corticosteroide, rein
Dexafluid 1 mg/ml gehört zur Gruppe S, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung der Sinnesorgane. Die ATC-Gruppe S umfasst vor allem Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Auges und des Ohrs, also besonders Ophtalmika und Otologika.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Pathologien verschrieben:
- Konjunktivitis, nicht näher bezeichnet
- Keratitis, nicht näher bezeichnet
- Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel enthält ein Kortikosteroid, das Entzündungsreaktionen am Auge, die z. B. bei Allergien auftreten können, lindert.
- Es wird angewendet zur Behandlung von nichtinfektiösen, entzündlichen Erkrankungen der Bindehaut, der Hornhaut und des vorderen Augenabschnittes.
Lieferschwierigkeiten und Ursachen in der Übersicht
Medikament | DEXAFLUID 1 MG/ML |
---|---|
Hersteller | Mibe GmbH Arzneimittel |
PZN | 09280225 |
Wirkstoff | Dexamethasondihydrogenphosphat-Dinatrium (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 14.06.2023 bis 31.10.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Unzureichende Produktionskapazitäten |
Verfügbarkeit und Ausblick
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall DEXAFLUID 1 MG/ML unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 05.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de