Lieferengpass bei CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML: Wie lange wird die Knappheit anhalten?
24.10.2023 10.06
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML.
Ursachen für Lieferprobleme bei CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML
Für das Medikament vom Pharmazeuten Basics GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 20.10.2023 bis zum 14.12.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Viele Ursachen können dafür verantwortlich sein, dass Medikamente nicht rechtzeitig geliefert werden können. So können neben Produktionsproblemen auch regulatorische Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. behördliche Zulassungen und Kontrollen, die die Produktion und Lieferung verzögern. Für CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Desweiteren ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage".
CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML: Die Details zum Antibiotikum
Bei CEFUROX BASICS 125 mg/5 ml handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Cefuroximaxetil von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine amtliche Klassifikation für Arzneistoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antiinfektiva zur systemischen Anwendung
- Ebene 2 - Antibiotika zur systemischen Anwendung
- Ebene 3 - Andere Beta-Lactam-Antibiotika
- Ebene 4 - Cephalosporine der 2. Generation
CEFUROX BASICS 125 mg/5 ml gehört zur Gruppe J, ist also demnach ein Anti-Infektikum. Diese ATC-Gruppe bezieht sich auf antimikrobielle Mittel für systemische Anwendungen und umfasst etwa Antibiotika, Antimykotika und antivirale Mittel zur Behandlung von Infektionen.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Streptokokken-Tonsillitis
- Lyme-Krankheit
- Nicht näher bezeichnete chronische Bronchitis
- Akute Sinusitis, nicht näher bezeichnet
- Otitis media, nicht näher bezeichnet
- Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
- Streptokokken-Pharyngitis
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML |
---|---|
Hersteller | Basics GmbH |
PZN | 02242078 |
Wirkstoff | Cefuroximaxetil |
Gültigkeitszeitraum | 20.10.2023 bis 14.12.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Verfügbarkeit und Ausblick
Ob es im Fall CEFUROX BASICS 125 MG/5 ML beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 17.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de