Gesundheit

Lieferengpass bei METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML: Darum ist das Medikament aktuell nicht verfügbar

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen ein zunehmend besorgniserregendes Problem. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Davon betroffen ist aktuell auch METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML.

Details zum Lieferengpass beim Medikament METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML

Die Meldung bezüglich des Lieferengpasses für das Medikament der Firma Teva GmbH gilt derzeit für den Zeitraum vom 13.12.2024 bis zum 30.06.2025. Das Lieferdefizit ist vor allem deshalb kritisch, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es kann sich dennoch empfehlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Knappheiten bei der Medikamentenversorgung können auf verschiedene Faktoren zurückgeführt werden. Diese reichen von Verunreinigungen in den Arzneimitteln bis zur Einstellung der Produktion durch Hersteller. Dennoch liegt die vorrangige Ursache des Problems darin, dass für die meisten Wirkstoffe nur eine begrenzte Anzahl von Herstellern existiert, von denen viele ihren Sitz in Ländern wie China und Indien haben, die oft weit entfernt liegen. Für METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten "unzureichende Produktionskapazitäten" mit. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML: Die Details zum Arzneimittel

METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Methotrexat-Dinatrium von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Non-Hodgkin-Lymphom, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Knochen und Gelenkknorpel, nicht näher bezeichnet
  • Bösartige Neubildung: Brustdrüse, nicht näher bezeichnet
  • Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute
  • Akute lymphatische Leukämie [ALL]: Ohne Angabe einer kompletten Remission
  • Bösartige Neubildung ungenau bezeichneter Lokalisationen: Kopf, Gesicht und Hals
  • Neubildung unsicheren oder unbekannten Verhaltens: Plazenta
MedikamentMETHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML
HerstellerTEVA GmbH
PZN04108088
WirkstoffMethotrexat-Dinatrium
Gültigkeitszeitraum13.12.2024 bis 30.06.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassUnzureichende Produktionskapazitäten

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Wann ist das Medikament wieder verfügbar?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall METHOTREXAT-GRY® 5000 MG/50 ML unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit einiger Zeit sind Schritte notwendig, um die Problematik der Arzneimittellieferengpässe anzugehen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Laut der offiziellen Website des Bundesgesundheitsministeriums zielt es darauf ab, die Produktion von Medikamenten vermehrt in Europa anzusiedeln, um die Herausforderung der Lieferengpässe anzugehen und die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 10.12.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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