Lieferengpass bei QUENSYL® 200 MG: Das sind die Ursachen für die aktuelle Knappheit des Medikaments
24.10.2023 10.13
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch QUENSYL® 200 MG ist aktuell betroffen.
Lieferschwierigkeiten beim Medikament QUENSYL® 200 MG: "Erhöhte Nachfrage"
Für das Medikament vom Pharmazeuten Sanofi-Aventis Deutschland GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 03.04.2023 bis zum 31.12.2023 gültig. Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament eine hohe Relevanz für Krankenhäuser hat. Ein alternativ wirkendes Präparat für QUENSYL® 200 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Für QUENSYL® 200 MG teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit. Außerdem ergänzt das Bundesinstitut dazu: "Erhöhte Nachfrage kann nicht bedient werden".
QUENSYL® 200 MG: Die Details zum antiparasitären Medikament
Bei Quensyl® 200 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Hydroxychloroquinsulfat von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. QUENSYL® 200 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Antiparasitäre Mittel, Insektizide und Repellenzien
- Ebene 2 - Mittel gegen Protozoenerkrankungen
- Ebene 3 - Malariamittel
- Ebene 4 - Aminochinoline
Quensyl® 200 mg gehört zur Gruppe P, ist also demnach ein Antiparasitäre Medikament. Die Gruppe P umfasst vor allem Arzneimittel, die zur Behandlung von Parasitenbefall eingesetzt werden können, einschließlich Antiparasitika und Insektizide für den menschlichen und veterinärmedizinischen Gebrauch.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Juvenile Arthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Malaria tertiana ohne Komplikation
- Malaria tropica, nicht näher bezeichnet
- Chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Malaria, nicht näher bezeichnet
- Malaria durch Plasmodium ovale
- Malaria quartana ohne Komplikation
Ursachen und Details zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | QUENSYL® 200 MG |
---|---|
Hersteller | Sanofi-Aventis Deutschland GmbH |
PZN | 04596857 |
Wirkstoff | Hydroxychloroquinsulfat |
Gültigkeitszeitraum | 03.04.2023 bis 31.12.2023 |
relevant im Krankenhaus | ja |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Erhöhte Nachfrage |
Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Die Möglichkeit einer Verlängerung des Geltungszeitraums besteht im Fall QUENSYL® 200 MG aufgrund des anhaltenden Engpasses.
Gerade jetzt sind die Apotheken besonders gefragt und müssen mit viel Geschick auf die aktuellen Engpässe reagieren. Unter Umständen ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen anzubieten. Obwohl dies derzeit eine gute Lösung darstellt, sollte dieses Provisorium kein Dauerzustand werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 03.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de