Gesundheit

Lieferengpass bei FLUOXETIN HEXAL® 40 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Lieferengpässe bei Medikamenten sind auch in Deutschland inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Bild: Adobe Stock / USeePhoto

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Derzeit sind viele Pharmazeuten und Apotheker damit beschäftigt, Alternativen und Lösungen für fehlende Arzneimittel zu finden, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für FLUOXETIN HEXAL® 40 MG.

Mögliche Ursachen für Lieferprobleme bei FLUOXETIN HEXAL® 40 MG

Für das Medikament vom Pharmazeuten Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 05.04.2023 bis zum 31.10.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für FLUOXETIN HEXAL® 40 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Ursachen für Lieferengpässe können insgesamt vielfältig sein und reichen von Produktionsproblemen bis hin zu regulatorischen Hindernissen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.

FLUOXETIN HEXAL® 40 MG: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Nervensystems

Fluoxetin HEXAL® 40 mg ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Fluoxetinhydrochlorid von Bedeutung.
Über das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) lässt sich das Medikament genauer einordnen. Das ATC ist eine internationale Klassifikation für pharmakologische Wirkstoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. FLUOXETIN HEXAL® 40 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Psychoanaleptika
  • Ebene 3 - Antidepressiva
  • Ebene 4 - Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer

Fluoxetin HEXAL® 40 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Leiden verschrieben:

  • Bulimia nervosa
  • Zwangsstörung, nicht näher bezeichnet
  • Depressive Episode, nicht näher bezeichnet

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentFLUOXETIN HEXAL® 40 MG
HerstellerH e x a l Aktiengesellschaft
PZN01822951
WirkstoffFluoxetinhydrochlorid
Gültigkeitszeitraum05.04.2023 bis 31.10.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Es ist unklar, ob im Fall FLUOXETIN HEXAL® 40 MG der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.

Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf vorgestellt worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 06.09.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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roj/news.de

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