Gesundheit

Lieferengpass bei ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM: Jetzt ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Problematisch ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Bild: AdobeStock_drubig-photo

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Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM ist aktuell betroffen.

Details zum Lieferengpass beim Medikament ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM

Die Mitteilung über den Lieferengpass für das Medikament, verkauft von ratiopharm GmbH, bleibt für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis zum 01.01.2025 aufrechterhalten. Heikel ist das Lieferdefizit vor allem, weil das Medikament in Krankenhäusern dringend benötigt wird. Ein alternativ wirkendes Präparat für ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es lohnt sich trotzdem, in der Apotheke nach Alternativen zu suchen. Zu beachten ist hier in jedem Fall: Suchen Sie auf keinen Fall im Ausland nach Alternativen.

Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.

ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM: Die Details zum Arzneimittel

ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM ist ein zugelassenes Medikament und vor allem wegen seines Wirkstoffes Anidulafungin von Bedeutung.

MedikamentANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM
Herstellerratiopharm GmbH
PZN12978455
WirkstoffAnidulafungin
Gültigkeitszeitraum01.02.2023 bis 01.01.2025
relevant im Krankenhausja
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den Lieferengpasskeine Angaben

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Lieferschwierigkeiten in Deutschland aktuell - Ein Ende in Sicht?

Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall ANIDULAFUNGIN-RATIOPHARM 100 MG PULVER FÜR EIN KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG EINER INFUSIONSLÖSUNG unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.

Die Apotheken sind derzeit besonders gefordert und müssen mit viel Weitblick auf die entsprechenden Engpässe reagieren. In manchen Fällen ist es beispielsweise möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Zwar scheint dies im Großen und Ganzen gut zu funktionieren, es ist jedoch auf lange Sicht keine Lösung des Problems.
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, Lieferengpässe von Arzneimitteln einzudämmen. Das im Juli 2023 in Kraft getretene "Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung" hat das Ziel, das Problem der Lieferengpässe einzudämmen. Dieses sieht der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Umsetzung der neuen Regelungen sich auf das Problem auswirkt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 02.01.2023, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++

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