Lieferengpass bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
Erstellt von Team Datenjournalismus
19.12.2024 10.47
Auch in Deutschland sind Lieferengpässe bei Medikamenten inzwischen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen, da die benötigten Arzneimittel nicht verfügbar sind. Manche fehlen bereits seit einigen Monaten, andere können recht schnell wieder geliefert werden. Auch AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN ist aktuell betroffen.
Lieferprobleme beim Medikament AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Das sind die Details
Derzeit betrifft die Lieferengpassmeldung das Medikament von Aristo Pharma GmbH und ist für den Zeitraum vom 16.08.2023 bis zum 29.08.2025 wirksam. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Nichtsdestotrotz könnte es sich auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. Unzweifelhaft ist aber: Vom Kauf anderer Präparate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Lieferengpässe bei Medikamenten können durch verschiedene Faktoren entstehen. Eine wichtige Ursache sind die Produktion und Verfügbarkeit von Rohstoffen, aus denen die Arzneimittel hergestellt werden. Wenn es hier Defizite gibt, kann es zu einer Unterbrechung in der Lieferkette kommen. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden.
AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN: Die Details zum Medikament
Bei AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seiner Wirkstoffe Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol von Bedeutung ist.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Kopfschmerz
- Neuralgie und Neuritis, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Arthrose, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Rheumatismus, nicht näher bezeichnet: Nicht näher bezeichnete Lokalisation
- Migräne, nicht näher bezeichnet
- Otalgie
- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates
Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:
- Das Arzneimittel kann bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren für die Kurzzeitbehandlung von mäßig starken Schmerzen, die nicht durch andere Schmerzmittel wie z. B. Paracetamol oder Ibuprofen alleine behandelt werden können, angewendet werden.
- Dieses Arzneimittel enthält Codein. Codein gehört zu einer Gruppe von Arzneimitteln, die Opioid-Analgetika genannt werden und die schmerzlindernd wirken. Es kann alleine oder in Kombination mit anderen Schmerzmitteln wie z. B. Paracetamol angewendet werden.
Medikament | AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN |
---|---|
Hersteller | Aristo Pharma GmbH |
PZN | 06198931 |
Wirkstoffe | Codeinphosphat-Hemihydrat, Coffein und Paracetamol |
Gültigkeitszeitraum | 16.08.2023 bis 29.08.2025 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
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Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
Aufgrund des andauernden Engpasses ist es im Fall AZUR® COMPOSITUM ZÄPFCHEN unklar, ob der aktuell definierte Geltungszeitraum eingehalten wird.
Besonders gefordert sind derzeit die Apotheken, die mit viel Improvisation auf die entsprechenden Engpässe zu reagieren versuchen. Bei manchem Medikament ist es etwa möglich, von der Packungsgröße abweichen oder Alternativen ausgeben. Im Großen und Ganzen scheint das zwar gut zu funktionieren, langfristig ist das aber natürlich keine Lösung.
Immer wieder gibt es Vorschläge, um die Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu reduzieren. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es inzwischen Gesetze und Strategiepapiere. Darin sind sowohl Sofortmaßnahmen als auch langfristige Strategien festgehalten worden. Jetzt bleibt die Frage, wie die Umsetzung der neuen Regelungen das Problem beeinflusst.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) generiert. Datenupdates gibt es, sobald sich Neuigkeiten ergeben (zuletzt am 19.08.2024, 12:00 Uhr). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de.+++ +++
roj/news.de