Gesundheit

Lieferengpass bei CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die Lieferengpässe reagieren. Bild: AdobeStock_Aliaksandr

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Zwar sind Lieferengpässe von Medikamenten in Deutschland kein gänzlich neues Problem, aber nun hat sich die Versorgungssituation durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg noch verschärft. Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Das gilt aktuell auch für CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG.

Lieferengpass beim Medikament CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG: Probleme in der Produktion

Für das Medikament vom Hersteller Aristo Pharma GmbH ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.01.2023 bis zum 01.06.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte dennoch von Vorteil sein, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.

Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich.

CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG: Die Details zum Medikament zur Behandlung des Nervensystems

Bei Carbamazepin Aristo® 400 mg handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das vor allem wegen seines Wirkstoffes Carbamazepin von Bedeutung ist.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Dabei handelt es sich um eine internationale Klassifikation für Arzneistoffe, wobei auf der ersten Ebene nach aktuell 15 Hauptgruppen unterschieden wird, die bereits einen Anhaltspunkt dafür geben, auf welches Organ bzw. System der Arzneistoff seine Hauptwirkung entfaltet. CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:

  • Ebene 1 - Nervensystem
  • Ebene 2 - Antiepileptika
  • Ebene 3 - Antiepileptika
  • Ebene 4 - Carboxamid-Derivate

Carbamazepin Aristo® 400 mg gehört zur Gruppe N, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Nervensystems. Die Gruppe N umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Nervensystems eingesetzt werden können. Dazu gehören Anästhetika, Analgetika, Antiepileptika und Antiparkinsonmittel. Außerdem gibt es verschiedene Psycholeptika (Neuroleptika) und Psychoanaleptika (Antidepressiva), die bei psychiatrischen Erkrankungen eingesetzt werden können.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Erkrankungen verschrieben:

  • Generalisierte idiopathische Epilepsie und epileptische Syndrome
  • Trigeminusneuralgie
  • Bipolare affektive Störung, nicht näher bezeichnet
  • Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Entzugssyndrom
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit komplexen fokalen Anfällen
  • Lokalisationsbezogene (fokale) (partielle) symptomatische Epilepsie und epileptische Syndrome mit einfachen fokalen Anfällen
  • Grand-Mal-Anfälle, nicht näher bezeichnet (mit oder ohne Petit-Mal)

Alles zum Lieferengpass auf einen Blick

MedikamentCARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG
HerstellerAristo Pharma GmbH
PZN00612341
WirkstoffCarbamazepin
Gültigkeitszeitraum24.01.2023 bis 01.06.2023
relevant im Krankenhausnein
Alternativpräparatkeine Angaben
Begründung für den LieferengpassProduktionsproblem

Verfügbarkeit und Ausblick

Ob es im Fall CARBAMAZEPIN ARISTO® 400 MG beim aktuell definierten Geltungszeitraum bleibt, kann derzeit nicht gesagt werden, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Engpass noch länger anhält.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Nach den Beratungen im März 2023 sind die Regierungchefs der Länder zu dem Schluss gekommen, dass die bislang ergriffenen Vorkehrungen der Bundesregierung zur Gewährleistung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht ausreichen. Infolgedessen fordern die Bundesländer von der Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Lieferengpässe bei wichtigen Medikamenten.

+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 11.04.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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