Lieferengpass bei BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?
06.07.2023 10.05
Lieferengpässe bei Medikamenten stellen eine zunehmende Herausforderung für das Gesundheitswesen dar. Die Gründe für Engpässe sind dabei vielfältig und reichen von Problemen in der Herstellung bis hin zu regulatorischen Schwierigkeiten. Immer mehr Patienten müssen deshalb nun auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS.
Lieferengpass beim Medikament BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS: "Probleme in der Herstellung"
Für das Medikament vom Hersteller Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 21.07.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Wenn Sie das Medikament dringend brauchen, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker eine Lösung suchen. In jedem Fall gilt hier: Vom Kauf anderer Präperate ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal wird dringend abgeraten.
Ob Qualitätsprobleme bei der Produktion bis hin zu Verpackungsproblemen: die Ursachen für die Lieferengpässe sind vielfältig. Für BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS sind für die derzeitige Knappheit des Medikaments nach Angaben des BfArM Produktionsprobleme verantwortlich, wobei als Detail "Probleme in der Herstellung" angegeben wird. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Respirationstrakts
Budes® Nasenspray 64 μg/Sprühstoß ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Budesonid von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Beschreibung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Respirationstrakt
- Ebene 2 - Rhinologika
- Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
- Ebene 4 - Corticosteroide
Budes® Nasenspray 64 μg/Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet
- Sonstige allergische Rhinopathie
- Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
Lieferprobleme und Ursachen in der Übersicht
Medikament | BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 01687832 |
Wirkstoff | Budesonid |
Gültigkeitszeitraum | 24.03.2023 bis 21.07.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | Probleme in der Herstellung |
Verfügbarkeit und Ausblick
Da der Engpass im Fall BUDES® NASENSPRAY 64 ΜG/SPRÜHSTOSS möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.
Die Apotheken stehen derzeit vor einer besonderen Herausforderung und müssen mit klugen Entscheidungen auf die Engpässe reagieren. Bei manchen Medikamenten ist es möglich, von der vorgeschriebenen Packungsgröße abzuweichen oder Alternativen bereitzustellen. Zwar scheint dies aktuell gut zu funktionieren, jedoch sollte dieses Provisorium nicht zur nachhaltigen Lösung der Probleme werden. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu endlich im Bundestag ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 26.06.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de