Lieferengpass bei MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS: Nach wie vor ist auch dieses Medikament von der Knappheit betroffen
24.10.2023 10.06
Schon vor der Corona-Pandemie hat es bei der Lieferung von Arzneimitteln immer wieder Schwierigkeiten gegeben. Nun ist die Lage aber ernst: Immer mehr Patienten müssen auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Auch MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS ist aktuell betroffen.
Mögliche Ursachen für Lieferschwierigkeiten bei MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS
Für das Medikament vom Pharmaunternehmen Hexal AG ist die Meldung zum Lieferengpass aktuell für den Zeitraum vom 24.03.2023 bis zum 15.12.2023 gültig. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Ein alternativ wirkendes Präparat für MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS wurde vom Bundesinstitut nicht vorgeschlagen. Es könnte sich dennoch auszahlen, in der Apotheke nach Alternativen zu fragen. In jedem Fall gilt hier: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.
Verschiedene Faktoren können individuell oder in Kombination dazu führen, dass es zu einem Lieferengpass bei einem bestimmten Medikament kommt. Im vorliegenden Fall können vom BfArM jedoch aktuell keine genauen Angaben gemacht werden. Weitere Details gab das Bundesinstitut dazu nicht bekannt.
MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS: Die Details zum Arzneimittel zur Behandlung des Respirationstrakts
MometaHEXAL® 50 µg/Sprühstoß ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Mometasonfuroat-Monohydrat (Ph.Eur.) von Bedeutung.
Das Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikationssystem (ATC) ermöglicht eine präzisere Einordnung des Medikaments. Die internationale Klassifikation für Arzneistoffe unterteilt diese in 15 Hauptgruppen auf der ersten Ebene, wodurch erkennbar wird, auf welches Organ oder System der Arzneistoff hauptsächlich wirkt. MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS lässt sich entsprechend nach ATC folgendermaßen einordnen:
- Ebene 1 - Respirationstrakt
- Ebene 2 - Rhinologika
- Ebene 3 - Dekongestiva und andere Rhinologika zur topischen Anwendung
- Ebene 4 - Corticosteroide
MometaHEXAL® 50 µg/Sprühstoß gehört zur Gruppe R, ist also demnach ein Medikament zur Behandlung des Respirationstrakts. Die Gruppe R umfasst eine Vielzahl von Arzneimitteln, die bei verschiedenen Erkrankungen des Atmungssystems eingesetzt werden können, einschließlich Nasenpräparaten, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen des Halses, Mitteln zur Behandlung von Erkrankungen der Atemwege, Husten- und Erkältungsmitteln, Antihistaminika zur systemischen Anwendung und anderen Atemwegsmedikamenten.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:
- Sonstige saisonale allergische Rhinopathie
- Sonstige allergische Rhinopathie
- Nasenpolyp, nicht näher bezeichnet
Alles zum Lieferengpass auf einen Blick
Medikament | MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS |
---|---|
Hersteller | H e x a l Aktiengesellschaft |
PZN | 05024815 |
Wirkstoff | Mometasonfuroat-Monohydrat (Ph.Eur.) |
Gültigkeitszeitraum | 24.03.2023 bis 15.12.2023 |
relevant im Krankenhaus | nein |
Alternativpräparat | keine Angaben |
Begründung für den Lieferengpass | keine Angaben |
Wann ist das Medikament wieder verfügbar?
Es ist unklar, ob im Fall MOMETAHEXAL® 50 ΜG/SPRÜHSTOSS der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird, da der Engpass möglicherweise länger anhält.
Aktuell sind die Apotheken besonders gefordert und müssen klug auf die vorhandenen Engpässe reagieren. Bei einigen Medikamenten ist es möglich, von der Standardpackungsgröße abzuweichen oder Alternativen auszugeben. Obwohl dies derzeit gut zu funktionieren scheint, stellt es auf Dauer jedoch keine ausreichende Lösung für die Probleme dar. Schon seit längerem gibt es Bestrebungen, Lieferengpässe von Medikamenten einzudämmen. Ende Juni 2023 ist dazu von der Ampel ein Gesetzesentwurf beschlossen worden, der unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vorschreibt und Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder vorsieht. Ob, wann und wie sich die neuen Regelungen auf die Lieferengpässe auswirken, ist aktuell noch nicht einzuschätzen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Die Daten zur Meldung werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und von uns mit ergänzendem Recherchematerial automatisiert aufbereitet. Die Meldungen in diesem Artikel werden regelmäßig aktualisiert (zuletzt am 16.10.2023). Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de