Produktrückruf aktuell: Metallteile! Bäckerei-Kette ruft Brötchen zurück
Erstellt von Sandra Ignatzy
22.01.2021 18.29
Die Bäckerei-Kette Sternenbäck ruft seine Brötchen zurück. Laut "Produkwarnung.eu" informierte die Sternenbäck GmbH über einen Rückruf verschiedener Brötchen-Backwaren, die in einem bestimmten Zeitraum gekauft wurden.
Produktrückruf Sternenbäck: Diese Brötchen sind betroffen
Die betroffenen Brötchen sind in Sternenbäck-Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verkauft worden. Es betrifft Backwaren, die zwischen dem 20.01.2021 und dem 21.01.2021 an die Kunden gingen. Kaiserbrötchen, die in Sternenbäck-Filialen im Bundesland Baden-Würtemberg erworben wurden, können ebenfalls betroffen sein und sollten nicht verzehrt werden.
Rückruf Sternenbäck: Grund und Liste mit betroffenen Produkten
Als Grund für den Rückruf gab die Back-Kette das eventuelle Vorhandensein von metallischen Fremdkörpern in den betroffenen Backwaren an. Die Sternenbäck GmbH listet folgende Backprodukte auf, bei denen von einem Verzehr abgesehen werden solle.
Verkaufsort: Sternenbäck aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis 21.01.2021
Produkte:
- Sternenbäck Doppelbrötchen
- Sternenbäck Kartoffelbrötchen rund
- Sternenbäck Kaiserbrötchen
- Sternenbäck Mehrkornbrötchen
- Sternenbäck Partybrötchen
- Sternenbäck Rosinenbrötchen
- Sternenbäck Schrippen
- Sternenbäck Vollkornbrötchen
Verkaufsort:Sternenbäck in Baden-Württemberg
Verkaufszeitraum: 20.12.2020 bis 21.01.2021
Produkt:
- Sternenbäck Kaiserbrötchen
Brötchen, die ab dem 22. Januar gekauft wurden, sind vom Rückruf nicht betroffen.
Sternenbäck-Rückruf: Kaufpreis wird zurückerstattet
Kunden können ihre Brötchen in den Sternenbäck-Filialen zurückgeben und ihren Kaufpreis erstattet bekommen.
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sig/news.de