Coronavirus aktuell: Test, Quarantäne und Co.! DAS darf der Staat bei Epidemie-Gefahr
Erstellt von Anika Bube
13.03.2020 10.24
Weitere Infektionen mit dem Coronavirus in Deutschland schüren Angst. Immer mehr Bürger fragen sich, was die Ausbreitung des Virus Sars-CoV-2 für sie bedeutet. Gesundheitsminister Jens Spahn sieht Deutschland sogar "am Beginn einer Corona-Epidemie". In Italien sind bereits ganze Ortschaften abgeriegelt. Doch was passiert im Ernstfall in Deutschland?
Coronavirus in Deutschland 2020 aktuell: Krisenstab der Bundesregierung eingerichtet
Krisenstäbe sind bei der Bundesregierung und den hauptsächlich betroffenen Ländern eingerichtet. Täglich gibt es Telefonkonferenzen - national und international. Pandemiepläne in Bund und Ländern werden aktualisiert. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet die Situation seit vier Wochen in zwei Schichten in einem Lagezentrum. Spahn und andere Regierungs- und Behördenvertreter betonen: Deutschland verfüge über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Man sei vorbereitet. Doch wo sind mögliche Schwachstellen?
Dreh- und Angelpunkt der Krisenbewältigung sind erst einmal die 380 Gesundheitsämter. Sie schätzen die Lage vor Ort ein, informieren die Bevölkerung und ermitteln Kontaktpersonen. "Das sind die Gesundheitsämter gewohnt", sagt Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). "Aber wenn es mehr Patienten werden, stoßen wir an Kapazitätsgrenzen." Was Sie machen sollten, wenn Sie glauben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, erfahren Sie hier.
Eindämmungsstrategie: So wollen Gesundheitsämter den Coronavirus bekämpfen
Spahn spricht von einer möglichen "nächsten Phase". Dann könnten nicht mehr möglichst alle Kontaktpersonen ermittelt werden. Die kritische Schwelle sei bei einer zwei- bis dreistelligen Zahl an Infizierten erreicht. Besonders geschützt würden dann Risikogruppen wie Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen. Der Fokus könnte sich dann auf Altenheime, Kindergärten, Schulen richten.
Die wichtigste Maßnahme bei steigenden Infektionszahlen in Deutschland sei eine Eindämmungsstrategie, um den Ausbruch zu verlangsamen. "Mit jedem Tag, mit jeder Woche steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Therapeutikum zur Verfügung steht", sagt RKI-Präsident Lothar Wieler. Bisher gibt es noch kein Medikament, dass Covid-19 zuverlässig in Schach halte. Auch mit einem Impfstoff sei 2020 nicht zu rechnen, da das Virus neu sei.
Isolation von Sars-CoV-2-Verdachtsfällen und Kontaktpersonen
Die Eindämmung sei aber nicht allein Sache der Gesundheitsbehörden mit der Isolierung von Kranken und Kontaktpersonen, betonte Wieler. Die gesamte Bevölkerung sei aufgerufen, sich zu informieren und möglichst so zu handeln, dass das Virus unter Kontrolle bleiben kann. Praktisch bedeute das: bei Symptomen wie Husten und Fieber freiwillig zu Hause zu bleiben - also weder zur Arbeit zu gehen, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und keine großen Veranstaltungen zu besuchen.
Coronavirus-Test, Quarantäne und Co.! DAS passiert beim Verdacht
Beim Verdacht auf das Coronavirus Sars-CoV-2 wird zunächst ein Schnelltest auf eine Grippe gemacht. Ist dieser Test negativ, erfolgt ein weiterer. Zunächst nimmt ein Arzt eine Probe aus den Atemwegen eines Patienten - entweder einen Abstrich oder ausgehusteten Schleim. Spezialisten bereiten diese Probe dann im Labor auf und suchen mit einem sogenannten PCR-Test nach dem Erbmaterial des Virus. Verdachtsfälle müssen ab diesem Zeitpunkt zuhause bleiben und sollten den Kontakt zu anderen meiden. Ist der Corona-Test positiv, kommen Betroffene auf eine Isolierstation und werden medizinisch betreut.Danach werden sämtliche Kontaktpersonen ausfindig gemacht und ebenfalls auf eine Sars-CoV-2-Infektion getestet.
Quarantäne im Krankenhaus! Isolierzimmer für Corona-Erkrankte
"In allen Kliniken gibt es sogenannte Ausbruchsmanagementpläne", sagt Susanne Johna, Pandemiebeauftragte der Bundesärztekammer. Die Abläufe bei Epidemien müssten nicht neu geregelt werden. Die Patienten würden dann so durch die Klinik geleitet, dass sie niemanden anstecken - und kämen in Einzelzimmer.
Betten mit speziellen Unterdruckschleusen, wie sie etwa für extrem gefährliche Infektionskrankheiten wie Ebola vorgesehen sind, gibt es deutschlandweit nur 47. Für das Coronavirus braucht man diese den offiziellen Empfehlungen zufolge nicht. Ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sagt: "Ein Isolierzimmer kann jedes Zimmer im Krankenhaus sein, in dem eine gegebenenfalls vorhandene, mit anderen Zimmern verbundene Lüftung abschaltbar ist und das über eine eigene Nasszelle verfügt."
Corona-Epidemie in Deutschland? DAS darf der Staat im Ernstfall
Lothar Wieler, Präsident des RKI, hält es in Deutschland für unwahrscheinlich, dass ganze Ortschaften abgeriegelt werden. Jedoch könne die Ortspolizeibehörde sowie der Bürgermeister in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, öffentliche Einrichtungen und auch ganze Ortsteile schließen. Anders sieht es jedoch bei einer Coronavirus-Epidemie aus.
Das Wesentliche regelt das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums fasst zusammen: "Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden." Behörden dürfen laut dem Bayreuther Staatsrechtler Stephan Rixen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch "Krankheitsverdächtigen" und "Ansteckungsverdächtigen" - wie das Gesetz es ausdrückt - könne ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer könnten Menschen auch "in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden", heißt es im Gesetz.
25.000 Euro Geldstrafe möglich! DARUM sollten Sie sich an Behördenanweisungen halten
Wer "Handlungen begeht und dadurch eine Krankheit verbreitet" oder sich nicht an die Anweisung der Behörden hält, dem drohen harte Strafen. 2.500 bis 25.000 Euro Geldstrafe oder zwei bis fünf Jahre Gefängnis sind dann möglich. Auch wer einer angeordneten Quarantäne nicht nachkommt, droht Ungemach. Dann ist ebenfalls eine Geldstrafe oder auch zwei Jahre Gefängnis möglich.
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bua/bos/news.de/dpa