Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen: MHD ist verstrichen - welche Produkte kann man trotzdem noch essen?
Erstellt von Claudia Löwe
21.03.2019 15.18
Hand aufs Herz: Was machen Sie mit Lebensmitteln, wenn das auf der Packung aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist? Viele Verbraucher werfen Lebensmittel nach Ablauf des Verfallsdatums weg - fast jeder Zweite (47 Prozent) verfährt so, wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact zeigt. Dabei sind die Lebensmittel in vielen Fällen noch in tadellosem Zustand und können bedenkenlos verzehrt werden. Doch kaum ein Wert löst bei Lebensmitteln so viel Verwirrung aus wie das Haltbarkeitsdatum - wann kann man Produkte auch nach dem geheimnisvollen Datum noch verzehren und wann ist es ratsam, die Lebensmittel zu entsorgen?
Was steckt eigentlich hinter dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)?
Was das Mindesthaltbarkeitsdatum genau besagt, wissen nur wenige: Jeder Achte (12 Prozent) glaubt der Umfrage zufolge sogar, dass es gesetzlich untersagt ist, Produkte mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum zu essen. Dabei handelt es sich bei dem Mindesthaltbarkeitsdatum lediglich um eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die Verbraucher darüber informieren soll, bis zu welchem Termin ein sachgerecht aufgewahrtes Lebensmittel risikolos verzehrt werden kann und seinen vollen Geschmack und seine Qualität behält. Dazu gehört auch, dass das Produkt in seiner Originalverpackung ungeöffnet gelagert wird. Demnach entspricht es nicht der Wahrheit, dass man sich beim Verzehr von ungeöffneten, aber abgelaufenen Produkten sofort eine Lebensmittelvergiftung einfängt oder das Produkt wegwerfen muss.
Das ist auch der Grund, weshalb in Supermärkten oft Produkte zum Verkauf angeboten werden, deren Ablaufdatum sich bereits mit großen Schritten nähert. Solange die Produkte deutlich gekennzeichnet sind und dem Verbraucher das nahende Mindesthaltbarkeitsdatum nicht verschleiert wird, spricht nichts gegen den Kauf und Verzehr - außerdem lässt sich hier ein Schnäppchen machen, werden solche Produkte doch oft zu reduzierten Preisen angeboten.
Nicht verwechseln! Das unterscheidet das Mindesthaltbarkeitsdatum vom Verfallsdatum
Welches Datum zur Mindesthaltbarkeit auf Produkten aufgedruckt wird, obliegt dem Ermessen des Produzenten. Anders verhält es sich mit dem Verfallsdatum, mit dem leicht verderbliche Lebensmittel gekennzeichnet werden: Ist der Vermerk "zu verbrauchen bis" auf der Verpackung aufgedruckt, sollte das Lebensmittel selbst bei ordnungsgemäßer Lagerung und Kühlung nicht über das Datum hinaus konsumiert werden.
Allerdings ist das Mindesthaltbarkeitsdatum bei einigen Lebensmitteln nicht Pflicht. Darunter fallen beispielsweise frisches Obst und Gemüse, alkoholische Getränke mit mehr als zehn Promille, Eiscreme, verzehrfrische Backwaren ohne Umverpackung, Salz und Zucker oder Kaugummis.
Noch genießbar oder nicht? So lassen Sie sich nicht vom Mindesthaltbarkeitsdatum beirren
Wer sich unsicher ist, ob ein Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch für den Verzehr geeignet ist, sollte sich auf seine Sinne verlassen und das Produkt gründlich in Augenschein nehmen. Zeigen sich Spuren von Schimmel oder Fäulnis, sollte das Produkt der eigenen Gesundheit zuliebe in den Müll wandern. Auch wenn ein Lebensmittel auffällig schmeckt oder eine ungewöhnliche Konsistenz hat, ist Vorsicht geboten. Der Joghurtbecher sieht ungeöffnet auch nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums noch so aus wie im Supermarkt? Prima, dann lassen Sie es sich schmecken. Wölbt sich der Deckel bei Milchprodukten wie Joghurt oder Quark jedoch nach oben, sollten Sie aufmerksam sein - das Produkt könnte bereits verdorben sein. Auf Nummer sicher gehen Sie übrigens, wenn Sie Lebensmittel kühler lagern als vom Hersteller empfohlen - bereits einige Grad Celsius weniger im Kühlschrank lassen Ihre Produkte länger frisch bleiben, als es das Mindesthaltbarkeitsdatum vermuten lässt.
Umfrage enthüllt Lebensmittelverschwendung in Deutschland
Dass in Deutschland viele Nahrungsmittel weggeworfen werden, ist den meisten bewusst: 74 Prozent der Befragten gaben an, davon zu wissen. Bei der Frage nach den Verursachern geben sich knapp 80 Prozent der Verbraucher durchaus selbstkritisch und sehen sich selbst als größten Lebensmittelverschwender. Den Einzelhandel sehen 44 Prozent als Schuldigen, die Industrie 43 Prozent.
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loc/sam/news.de/dpa