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Führerschein-Umtausch: Frist läuft ab - das droht nachlässigen Autofahrern

Alte Führerscheine müssen in Deutschland umgetauscht werden. Bild: picture alliance/dpa/dpa-tmn | Andrea Warnecke

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  • Führerschein-Umtausch bis 2033 notwendig
  • Frist für Jahrgänge ab 1971 endet im Januar 2025
  • Bei Nicht-Beachten droht Verwarnungsgeld
  • Das müssen Autofahrer beim Umtausch beachten

Rund 42 Millionen Autofahrer müssen laut Bundesverkehrsministerium in Deutschland bis zum 19. Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie. Alle Exemplare sollen in Zukunft fälschungssicher sein. Der Umtausch erfolgt in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. Am 19. Januar 2025 läuft eine weitere Frist ab. Welche Autofahrer diese betrifft und was ihnen bei Vernachlässigung droht, erfahren Sie hier.

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Führerschein-Umtausch: Frist für Jahrgänge ab 1971 endet am 19. Januar 2025

Der Umtausch bis 2033 muss für alle Führerscheine erfolgen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Personen, die ihre alten Papierführerscheine zwischen den Jahren 1953 und 1970 erhalten hatten, mussten diese bereits umtauschen. Bis zum 19. Januar 2025 sind nun die Jahrgänge ab 1971 dran, wie der ADAC informiert. Dies gilt allerdings nicht für Personen, die einen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen. Der Umtausch beginnt in diesem Fall erst ab dem Jahr 2026. Der ADAC stellt auf seiner Website einen Rechner zur Verfügung, mit dem sich ganz einfach ermitteln lässt, bis wann man seinen alten Führerschein zurückgeben muss und einen neuen erhält.

Nachlässigen Autofahrern droht Verwarnungsgeld

Personen, die den Umtausch nicht bis zu ihrer jeweiligen Frist wahrnehmen, droht unter Umständen Ärger bei einer polizeilichen Kontrolle, wie Verkehrsrechts-Fachanwalt Christian Marnitz gegenüber "Focus online" erklärt: "Die Polizei kann eine Verwarnung aussprechen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erheben." Allerdings müsse man mit keiner Auflage rechnen, die danach eine bestimmte Frist für den Umtausch vorsieht. Es könne aber Probleme mit den alten Führerscheinen im Ausland geben.

Diese Dokumente werden für den Führerscheinumtausch benötigt

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist außerdem folgendes zu beachten:

  • Antrag auf Umtausch bei Führerscheinstelle stellen
  • Benötigte Dokumente: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, aktueller Führerschein, Karteikartenabschrift falls Führerscheinumtausch nicht bei Führerscheinstelle umgetauscht wird, die ihn einst ausgestellt hat
  • Kosten für Umtausch: 25 Euro

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung der Gesundheitsuntersuchung. Doch Christian Marnitz warnt gegenüber "Focus online": "Die Führerscheinstelle kann und muss aber tätig werden, wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen." Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Autofahrer betrunken zum Führerscheinumtausch erscheint. Der neu ausgestellte Führerschein besitzt übrigens nur eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Die Fahrerlaubnis gilt laut Christian Marnitz hingegen weiter unbefristet.

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/fka/news.de

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