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Neue TÜV-Regelungen geplant: Zusätzliche Kosten und Bußgeld drohen - das müssen Autofahrer wissen

Durch eine Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung drohen Autofahrern Mehrkosten für die Hauptuntersuchung. Bild: AdobeStock / Karin & Uwe Annas

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  • Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geplant
  • "Mängelschleife" soll bei Hauptuntersuchung entfallen
  • Mehraufwand und Mehrkosten für Autofahrer befürchtet

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll angepasst werden. Unter anderem könnte die sogenannte "Mängelschleife" bei der Hauptuntersuchung (HU) wegfallen. Laut dem Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes könnte diese Änderung gravierende Folgen für Autofahrer haben.

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Bei der "Mängelschleife" handelt es sich um eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung, um notwendige Reparaturen durchzuführen. Sind die Mängel beseitigt, wird die Hauptuntersuchung fortgesetzt. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gegenüber "Auto Motor Sport" erklärt, sei eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung zum Zwecke der Reparatur laut aktuellen Regelungen StVZO nicht möglich. Somit ist die "Mängelschleife" aktuell bereits unzulässig. "Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich der Prüfingenieur (PI) von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist nicht zulässig", heißt es auf dem Portal. "Die Gebühr oder das Entgelt für eine Nachprüfung oder Nachkontrolle am selben Tag liegt im Ermessen der jeweiligen Überwachungsinstitutionen (rund 30 Euro)." Verpasst man die Frist zur Beseitigung der Mängel, riskiert man ein Verwarngeld von 40 Euro.

Verband kritisiert Mehraufwand für Werkstätten und Autofahrer

Bislang ist es jedoch gängige Praxis, dass Mängel, die bei der Überprüfung festgestellt werden, noch vor Ort behoben werden können. Im Anschluss bekommt das Auto die Prüfplakette. Künftig sollen Prüfer das Fahrzeug jedoch bei Mängeln direkt durchfallen lassen. Auf den Fahrzeughalter kommen nicht nur Mehraufwand, sondern auch höhere Kosten zu. Mängel dürfen demnach erst nach der Überprüfung beseitigt werden und der Fahrzeughalter muss anschließend zu einer kostenpflichtigen Nachprüfung. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) befürchtet außerdem einen größeren Aufwand für Werkstätten. Zudem sollen Prüfstützpunkte künftig nicht mehr in der Handwerkswolle eingetragen werden. Dadurch drohe eine "Unterwanderung der Handwerksordnung". "Der ZDK befürchtet, dass aufgrund einer fehlenden Erstanerkennung der Prüfstützpunkte durch eine neutrale Instanz (Kfz-Innungen) sich nun branchenfremde Unternehmen künftig bei den Prüforganisationen als Partner einbringen. Das verringere die Qualität der HU", schreibt "Auto Motor Sport".

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