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Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß im Oktober 2024: An Ampel geblitzt? Damit müssen Sie bei Verstößen rechnen

Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß: Strafen, Kosten und Punkte im Überblick. Bild: Adobe Stock / SZ-Designs

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Der Verkehr auf deutschen Straßen wird durch die in der StVO (Straßenverkehrsordnung) niedergeschriebenen Gesetze reguliert. Bei Verstoß gegen diese Regelung, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld. Dazu können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden. Der zu bezahlende Betrag des Verstoßes liegt zwischen 70 € bis 360 €. Führt der Verstoß zu einem Unfall im Straßenverkehr, muss man mit der höchsten Ahndung rechnen. Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat, dem wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen. Einmal alle fünf Jahre können Sie einen Strafpunkt durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen. Die Tilgungsfristen für die Punkte sind vom Vergehen abhängig. So dauert es zum Beispiel 2,5 Jahre, bis eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Strafpunkt abgebaut ist.

Rote Ampel überfahren? Bußgeldkatalog im Mai 2024 für Ampelblitzer

Beim Rotlichtverstoß wird zwischen dem Überfahren einer roten Ampel und dem Nicht-anhalten an einer Ampel mit grünem Pfeil unterschieden. Die Geldstrafe beträgt mindestens 70 € für das Nicht-anhalten am Grünpfeil. Darüber hinaus können bei Rotlichtverstößen bis zu 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden. Weitere Faktoren, die sich auf das Vergehen auswirken, sind die Rotphasendauer, die potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsteilnehmerart. Zu beachten ist außerdem: Liegt die Strafe in den höheren Kategorien, werden zusätzlich Verwaltungsgebühren verlangt. Bei der Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit entstehen 28,50 € für Auslagen und Gebühren, welche zusätzlich auf die Buße aufgeschlagen werden. In den folgenden Tabellen finden Sie die konkreten Sanktionen für die verschiedenen Verstoß arten.

Strafen und Kosten bei Rotlichtverstoß im Überblick

RotlichtphaseGefährdungPunkteGeldbußeFahrverbot
unter 1 sekkeine1118,50 €-
unter 1 sekGefährdung2228,50 €1 Monat
über 1 sekkeine2228,50 €1 Monat
über 1 sekGefährdung2348,50 €1 Monat
unter 1 sekUnfall2268,50 €1 Monat
über 1 sekUnfall2388,50 €1 Monat

Strafen und Kosten bei Sonderfall grüner Pfeil an roter Ampel

GefährdungBetroffene VerkehrsteilnehmendePunkteGeldbußeFahrverbot
keine-198,50 €-
BeeinträchtigungAuto198,50 €-
BeeinträchtigungRadfahrer oder Fußgänger1128,50 €-
UnfallAuto1148,50 €-
GefährdungAuto1128,50 €-
GefährdungRadfahrer oder Fußgänger1178,50 €-
UnfallRadfahrer oder Fußgänger1208,50 €-

Einen anderen Verkehrsverstoß begangen? Hier über weitere Regelungen des Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstoß und Bußgeldkatalog für Abstandsverstoß informieren.

Aktueller Bußgeldkatalog: Rotlichtverstoß jetzt auch für E-Scooter

Seit dem Juni 2019 gilt die StVO auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Unter diesen zählen Fahrzeuge die mit elektrischem Antrieb betrieben werden und eine Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h erreichen können. Beispiele dafür sind die heutzutage häufig gesehenen E-Scooter, aber auch die meist von Touristengruppen genutzten Segways. Ein Fahrverbot wird bei einem Rotlichtverstoß mit einem Elektrokleinstfahrzeug nicht erteilt, jedoch werden Bußgelder erlegt und Punkte vergeben. Wird ein Rotlichtverstoß begangen müssen die Fahrenden ein Mindestbußgeld von 60 € zahlen und erhalten einen Punkteeintrag. Dabei gelten die in den Tabellen genannten Kategorien auch bei Elektrokleinstfahrzeugen als Maßstab für die jeweiligen Strafen.

Rotblitzer-Strafe: Das droht in der Probezeit

Wenn der Fahrende sich noch in der Probezeit befindet, drohen in der Regel strengere Strafen. Obwohl das Bußgeld oder die Dauer des Fahrverbots nicht unbedingt erhöht werden, können Aufbauseminare und Probezeitverlängerungen verhängt werden. Ein Punkt in Flensburg verlängert automatisch die Probezeit einmalig auf vier Jahre und erfordert die Teilnahme an einem zahlungspflichtigen Aufbauseminar. Bei wiederholten Verstößen kann eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden oder der Entzug des Führerscheins mit einer mindestens sechsmonatigen Sperrfrist erteilt werden.

Ausflug geplant? Hier geht es zum Überblick für regionsweite aktuelle Blitzer.

Um einen Überblick über die anderen Fahrzeugtypen, wie Motorräder, Pkw mit Anhänger und Kfz über 3,5 t zu erhalten, klicken Sie sich durch den ADAC Bußgeldkatalog.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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