Mobile Blitzer in Naunhof aktuell am Dienstag: Wo am 08.04.2025 Radarfallen stehen
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
08.04.2025 08.49
Raser können aktuellen Infos zufolge in Naunhof im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 08.04.2025, 08:49 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Die Blitzerstandorte in Naunhof am 08.04.2025
Seit 08.04.2025 um 07:46 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort A 38 (PLZ 04463 in Fuchshain). Hier gilt ein Tempolimit von none km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 08.04.2025, 08:49 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2025
Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de