Blitzer in Kronach aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 25.04.2025 geblitzt

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
25.04.2025 20.27
Raser können aktuellen Infos zufolge in Kronach im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 25.04.2025, 20:27 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Die Blitzerstandorte in Kronach am 25.04.2025
Vorsicht am Standort B 173 (Postleitzahl 96317 in Neuses): Wie am 25.04.2025 um 20:08 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 60 km/h-Zone.
Seit 25.04.2025 um 18:31 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle in der Industriestraße (PLZ 96317 in Ruppen) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 70 km/h.
(Stand: 25.04.2025, 20:27 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de