Blitzer in Helmstedt aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 22.04.2025 geblitzt?

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
22.04.2025 16.26
In Helmstedt sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Helmstedt gerechnet werden.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 22.04.2025 in Helmstedt
Geblitzt wird am Standort Alte Dorfstraße, PLZ 38372 in Offleben. Gemeldet wurde der Blitzer am 22.04.2025 um 10:11 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Daneben ist ein Blitzer in der Emmerstedter Straße, PLZ 38350 in Emmerstedt aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 22.04.2025, 15:17 Uhr bekannt.
Seit 22.04.2025 um 16:18 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle im Bereich Memelstraße (PLZ 38350) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.04.2025, 16:26 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de