Mobile Blitzer in Freising aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 22.11.2024 geblitzt
Erstellt von Danny Büchel
22.11.2024 19.11
Aktuellen Informationen zufolge wird in Freising aktuell an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Freising gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Freising am 22.11.2024
Seit 22.11.2024 um 16:28 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich B 301 (PLZ 85356 in Zurnhausen). Hier sind 80 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer am Standort Südallee, PLZ 85356 aufgebaut, Tempolimit hier: 20 km/h. Die Position ist seit 22.11.2024, 18:40 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 22.11.2024, 19:11 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im November 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im November 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de