Mobile Blitzer in Brilon aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 07.04.2025 geblitzt
Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
07.04.2025 16.10
In Brilon sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Brilon gerechnet werden.
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Hier stehen aktuell am 07.04.2025 die Blitzer in Brilon
Seit 07.04.2025 um 14:05 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Brilon-Wald (PLZ 59929 in Gudenhagen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer im Bereich Korbacher Straße, PLZ 59929 in Brilon (Kernstadt) aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 07.04.2025, 14:03 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 07.04.2025, 16:10 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im April 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2025
Die Regeln für Radarwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de