Mobile Blitzer in Villingen-Schwenningen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 05.11.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
05.11.2024 16.03
In Villingen-Schwenningen sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Villingen-Schwenningen gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 05.11.2024 die Blitzer in Villingen-Schwenningen
Seit 05.11.2024 um 14:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Waldstraße (PLZ 78048 in Villingen). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Im Bereich Wöschhalde, PLZ 78052 in Villingen (Tempolimit 30 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 05.11.2024 um 12:25 Uhr gemeldet.
Im Bereich Zollhäusleweg, PLZ 78052 in Villingen (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 05.11.2024 um 12:46 Uhr gemeldet.
(Stand: 05.11.2024, 16:03 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im November 2024
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im November 2024
Die Regeln für Blitzerwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de