Mobile Blitzer in Perleberg aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 25.04.2025 geblitzt

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
25.04.2025 12.53
In Perleberg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 3 mobile Radarkästen aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Perleberg kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Alle mobilen Radarkontrollen am 25.04.2025 in Perleberg
Seit 25.04.2025 um 12:18 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am Standort Hamburger Chaussee (PLZ 19348). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren steht ein Blitzer im Bereich Pritzwalker Straße, PLZ 19348. Der Standort wurde am 25.04.2025, 12:18 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
Weiterhin wird geblitzt in der Wittenberger Straße, PLZ 19348. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.04.2025 um 11:27 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 25.04.2025, 12:53 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im April 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2025
Die Regeln für Radarwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de