Mobile Blitzer in Weilheim in Oberbayern aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 03.12.2024 Raser ins Visier
Erstellt von Danny Büchel
03.12.2024 19.41
Geblitzt wird in Weilheim in Oberbayern nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 03.12.2024, 19:41 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Blitzerstandorte in Weilheim in Oberbayern am 03.12.2024
Geblitzt wird im Bereich Am Öferl, PLZ 82362. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.12.2024 um 12:39 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 03.12.2024, 19:41 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2024
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de