Blitzer in Cottbus aktuell am Montag: Hier wird heute, am 28.04.2025 geblitzt

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
28.04.2025 16.10
Aktuellen Informationen zufolge wird in Cottbus aktuell an 3 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Auch wissenswert: Elektroauto zuhause laden: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
Hier stehen aktuell am 28.04.2025 die Blitzer in Cottbus
Aufgepasst im Bereich Am Nordrand (Postleitzahl 03044 in Schmellwitz): Wie am 28.04.2025 um 15:15 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Seit 28.04.2025 um 14:22 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle in der Gallinchener Straße (PLZ 03051 in Madlow - Módłej) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
Außerdem ist ein Blitzer am Standort Hegelstraße, PLZ 03050 in Madlow - Módłej aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 28.04.2025, 08:57 Uhr bekannt.
(Stand von: 28.04.2025, 16:10 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im April 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de