Mobile Blitzer in Ludwigsburg aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 14.01.2025 vor Blitzern in Acht nehmen
Erstellt von Danny Büchel
14.01.2025 19.28
Aktuellen Informationen zufolge wird in Ludwigsburg aktuell an 2 Standorten geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 14.01.2025 in Ludwigsburg
Vorsicht in der Heilbronner Straße (Postleitzahl 71634 in Ludwigsburg - Nord): Wie am 14.01.2025 um 16:28 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
Seit 14.01.2025 um 18:46 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle im Bereich Möglinger Straße (PLZ 71636 in Pflugfelden) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 14.01.2025, 19:28 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Januar 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de