Mobile Blitzer in Beckum aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 22.11.2024 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Erstellt von Danny Büchel
22.11.2024 18.58
Geblitzt wird in Beckum nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Beckum gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 22.11.2024 in Beckum
Seit 22.11.2024 um 16:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Kaiser-Wilhelm-Straße (PLZ 59269 in Laake). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Seit 22.11.2024 um 16:15 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle in der Stromberger Straße (PLZ 59269) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 22.11.2024, 18:58 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im November 2024
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im November 2024
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im November 2024
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de