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Blitzer in Bonn aktuell am Mittwoch: Wo am 25.09.2024 Radarkontrollen stattfinden

Raser sollten sich hier an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

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Raser können aktuellen Infos zufolge in Bonn im Augenblick auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Bonn gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 25.09.2024 in Bonn

Geblitzt wird im Bereich A 565, PLZ 53225 in Bonn-Beuel. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.09.2024 um 10:01 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

Auch wird geblitzt in der Berta-Lungstras-Straße, PLZ 53119 in Stadtbezirk Bonn. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.09.2024 um 10:57 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

Aufgepasst außerdem in der Robert-Koch-Straße (Postleitzahl 53115 in Stadtbezirk Bonn): Hier wird in einer 50 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 25.09.2024, 09:58 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 25.09.2024, 12:05 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Die Regeln für Radarwarner

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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