Mobile Blitzer in Bonn aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 13.03.2025 geblitzt
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. Bild: Adobe Stock / Christian Schwier
Erstellt von Danny Büchel
13.03.2025 11.07
Geblitzt wird in Bonn nach aktuellen Informationen im Augenblick an 4 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Bonn gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 13.03.2025 in Bonn
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
A 555 (53119 Stadtbezirk Bonn) | 60 km/h | 13.03.2025, 10:19 Uhr | - |
A 565 (53225 Bonn-Beuel) | - | 13.03.2025, 09:00 Uhr | - |
Berta-Lungstras-Straße (53119 Stadtbezirk Bonn) | 30 km/h | 13.03.2025, 07:46 Uhr | - |
Von-Groote-Platz (53173 Bad Godesberg) | 30 km/h | 13.03.2025, 08:44 Uhr | - |
(Letzte Aktualisierung: 13.03.2025, 11:07 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im März 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de