Blitzer auf der A480 aktuell am Freitag: Wo am 20.12.2024 Radarkontrollen stattfinden
Erstellt von Danny Büchel
20.12.2024 14.13
Geblitzt wird auf der A480 nach derzeitigen Informationen im Augenblick auf nur einem Abschnitt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Blitzerstellen hinzukommen.
Alle mobilen Radarkontrollen am 20.12.2024 auf der A480
Seit 20.12.2024 um 10:55 Uhr ist für die A480 eine mobile Radarfalle gemeldet im Bereich Hessen / Großen-Buseck (Landkreis Gießen) in Hessen. Hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt. (Letzte Aktualisierung: 20.12.2024, 14:13 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf alle anderen Fahrzeuge.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeits im Dezember 2024
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Dezember 2024
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2024
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de