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Mobile Blitzer auf der A448 aktuell am Sonntag: Wo wird heute, am 29.09.2024 geblitzt?

Wer auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, sollte stets die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Auge behalten. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache

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Momentan ist auf der A448 auf einem Abschnitt die Gefahr besonders hoch, ein Bußgeld oder sogar Fahrverbot verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Autobahnverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Bundespolizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Verlauf der A448 gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 29.09.2024 auf der A448

Geblitzt wird auf der A448 in der Region Dortmund auf Höhe Hombruch in Nordrhein-Westfalen. Gemeldet wurde der Blitzer am 29.09.2024 um 09:04 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 80 km/h. (Stand: 29.09.2024, 11:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Die anderen Verkehrsteilnehmer werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++

/roj/news.de

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